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PKV - Beitragsoptimierung

PKV - Beitragsoptimierung

Wie gehen wir bei der Optimierung Ihres Versicherungsschutzes vor?

In erster Linie werden wir immer versuchen, bei Ihrem bestehenden Versicherer eine Verbesserung der Situation zu erzielen. Dies hat den Vorteil, dass Sie Ihre angesammelten Alterungsrückstellungen in vollem Umfang erhalten können. Häufig kann allein durch die Änderung des Selbst­behaltes eine nachhaltige Beitragsersparnis erzielt werden.

Sollte Ihr bisheriger Versicherer aufgrund gemeinsam von uns definierter Bilanz- und Leistungsparameter mit hoher Wahrscheinlichkeit kein geeigneter Partner sein, bei dem Ihre Ansprüche an einen optimalen Versicherungsschutz erfüllt werden können, werden wir uns gemeinsam sinnvolle Alternativen anschauen.

Die rechtlichen Grundlagen einer Änderung Ihres Vertrages finden sich im Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG). Gem. § 204 VVG haben Sie jederzeit das Recht bei Ihrem Versicherer die Änderung des Versicherungsschutzes zu verlangen. Sollten sich durch die Änderungen höhere Leistungen ergeben, ist nur für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung notwendig. Sollten Sie aufgrund von Vorerkrankungen diese Mehrleistungen nicht ohne Zuschläge oder Ausschlüsse erhalten können, kann über einen sogenannten Mehrleistungsverzicht trotzdem jede Umstellung durchgeführt werden.

Erfahrungsgemäß haben die Versicherer kein Interesse daran, dass Sie Ihren Versicherungsvertrag optimieren. Wenn Sie für dieselbe Leistung plötzlich weniger Prämiebezahlen, bedeutet dies immer per Saldo einen Verlust für ihn. Aus diesem Grund sind Sie auf professionelle Unterstützung bei der Optimierung angewiesen, denn der Versicherer wird Ihnen von sich aus in den seltensten Fällen eine optimale Umstellung anbieten.

Im folgenden möchten wir Ihnen anhand von 3 echten Beispielen aus unserer Beratungspraxis aufzeigen, welche Einsparungen Sie durch eine Umstellung erzielen können.

 

Beispiel 1:

Herr H. ist Angestellter und 55 Jahre alt. Für seine Kranken­ver­si­che­rung ohne Selbstbeteiligung bezahlt er monatlich 683,12 €. Sein Arbeitgeber übernimmt davon 282,76€. Durch den Wechsel in einen Tarif mit 250 € jährlichem Selbst­behalt sinkt der Gesamtbeitrag auf 400,34 €. Damit spart er selbst jeden Monat zwischen 200,17 € und 221,00 €.

Das entspricht einer Ersparnis zwischen 45% und 50% des Arbeitnehmeranteils!!!

 
Beispiel 2:

Herr S. ist Freiberufler und 66 Jahre alt. Bisher bezahlte er einen monatlichen Beitrag zur Kranken­ver­si­che­rung von € 594,56,
bei einem 20% Selbst­behalt bis maximal 1.000 € im Jahr. Durch die Umstellung in einen Primärarzttarif reduziert er seinen Monatsbeitrag auf 241,56 €. Die Selbstbeteiligung ist dabei nahezu unverändert (jetzt max. 960 €/Jahr), der Leistungsumfang ist in Teilbereichen (z.B. Zahn) sogar deutlich besser! Die jährliche Beitragsersparnis beträgt 4.236 €.

Das entspricht einer Ersparnis von 59% des Grundbeitrages!!!


Beispiel 3:

Frau B. ist Selbständig und 41 Jahre alt. Sie bezahlt für sich einen monatlichen Beitrag von € 295,70. Lediglich durch Änderung der Selbstbeteiligung erzielt Frau B. eine jährliche Beitragsersparnis zwischen minimal € 1.021 und maximal € 1.522.
Bei unverändertem Leistungsniveau!

Das entspricht einer Ersparnis zwischen 28 und 42% des Grundbeitrages!!!


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